Patienteninformation zur Kostenübernahme
Unser Institut möchte Sie immer optimal versorgen. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, bitten wir Sie Folgendes zu beachten: die Anfertigung und Anpassung eines künstlichen Auges kann einmal pro Jahr erfolgen:
- für Mitglieder von Krankenkassen bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept, keine Überweisung)
- bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung (Genehmigung) eines anderen Kostenträgers, z.B. einer Berufsgenossenschaft
- für Kriegsversehrte bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Orthopädischen Versorgungsstelle