Patienteninformation zur Kostenübernahme

Unser Institut möchte Sie immer optimal versorgen. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, bitten wir Sie Folgendes zu beachten: die Anfertigung und Anpassung eines künstlichen Auges kann einmal pro Jahr erfolgen:

  • für Mitglieder von Krankenkassen bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept, keine Überweisung)
  • bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung (Genehmigung) eines anderen Kostenträgers, z.B. einer Berufsgenossenschaft
  • für Kriegsversehrte bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Orthopädischen Versorgungsstelle
Nach oben scrollen