Selbstverständlich entsprechen alle von uns angefertigten Kunstaugen den gesetzlichen Anforderungen. Augenprothesen werden indiziert bei:

  • Verlust des natürlichen Auges durch Krankheit, Unfall oder Kriegsfolgen
  • Angeborenem Anophtalmus (nicht vorhandenes Auge)
  • Angeborenem Mikrophtalmus (zu kleines Auge)
  • So genanntem "blinden Auge" (verletztes, oft geschrumpftes, funktionsloses Auge)
  • Medizinischem Anspruch: Schutz der Augenhöhle bzw. des verbliebenen Augapfels, Vermeidung von Schrumpfungsprozessen sowie die Förderung des Schädelwachstums und der Gesichts-Symmetrie bei Kleinkindern.
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Bild: Firmenlogo Meyer Augenprothetik
Bild: Natürliches Aussehen durch exakte Zeichnung der Iris und naturgetreue Farbwiedergabe