Selbstverständlich entsprechen alle von uns angefertigten Kunstaugen den gesetzlichen Anforderungen. Augenprothesen werden indiziert bei:
- Verlust des natürlichen Auges durch Krankheit, Unfall oder Kriegsfolgen
- Angeborenem Anophtalmus (nicht vorhandenes Auge)
- Angeborenem Mikrophtalmus (zu kleines Auge)
- So genanntem "blinden Auge" (verletztes, oft geschrumpftes, funktionsloses Auge)
- Medizinischem Anspruch: Schutz der Augenhöhle bzw. des verbliebenen Augapfels, Vermeidung von Schrumpfungsprozessen sowie die Förderung des Schädelwachstums und der Gesichts-Symmetrie bei Kleinkindern.